Im sechsten Schritt des Rechnungsformulars können Nachlässe gewährt oder Zuschläge veranschlagt werden. Sofern Sie keinen Nachlass gewähren oder Zuschlag veranschlagen möchten, können Sie diesen Schritt überspringen.
Möchten Sie einen Nachlass gewähren, können Sie den entsprechenden Bereich durch die Aktivierung der Schaltfläche „Nachlässe“ aufklappen. Die Tabelle, welche sodann erscheint, bietet die Möglichkeit, beliebig viele Nachlässe anzugeben. Dabei sind jeweils folgende Felder zwingend zu befüllen:
Ähnlich wie bei den Rechnungspositionen ist auch hier bei der Angabe der Umsatzsteuer darauf zu achten, dass die Kombination aus Umsatzsteuer „USt (%)“ und Umsatzsteuerkategorie „USt-Kategorie (Code)“ korrekt gewählt wird.
Ein Nachlass kann entweder absolut angegeben werden oder prozentual auf Basis eines Grundbetrags. Möchten Sie einen absoluten Nachlass gewähren, lassen Sie die Schaltfläche "Prozentualer Nachlass" einfach deaktiviert und geben den Nettonachlass ein.
Um einen prozentualen Nachlass zu gewähren, aktivieren Sie die Schaltfläche "Prozentualer Nachlass". Standardmäßig wird sodann das Feld "Grundbetrag für den Nachlass" mit der Summe der Nettobeträge zur ausgewählten USt und USt-Kategorie vorbelegt, kann aber auch manuell angepasst werden. Der Prozentwert für den Nachlass ist im Feld "Nachlass (%)" einzutragen. Der Nettonachlass berechnet sich anschließend automatisch.

Möchten Sie einen Zuschlag veranschlagen, können Sie den entsprechenden Bereich durch die Aktivierung der Schaltfläche „Zuschläge“ aufklappen. Die Tabelle, welche sodann erscheint, bietet die Möglichkeit, beliebig viele Zuschläge anzugeben. Dabei sind jeweils folgende Felder zwingend zu befüllen:
Wie auch bei den Nachlässen, ist bei den Zuschlägen darauf zu achten, dass die Kombination aus Umsatzsteuer „USt (%)“ und Umsatzsteuerkategorie „USt-Kategorie (Code)“ korrekt gewählt wird. Für die Angabe von absoluten und prozentualen Zuschlägen gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Angabe von absoluten und prozentualen Nachlässen (s.o.).
Ändern Sie nach der Angabe eines prozentualen Nachlasses bzw. eines prozentualen Zuschlags etwas an den Rechnungspositionen, wird der "Grundbetrag für den Nachlass" und der "Grundbetrag für den Zuschlag" NICHT automatisch neu berechnet. In diesem Fall sollten Sie Ihre Eingaben im Bereich "Nachlässe & Zuschläge" am Ende noch einmal überprüfen und ggf. anpassen.